Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Trainings 

I. Inhouse-Trainings

1. Gestaltung des Auftrags

1.1 Jürgen Neff Coaching & Training (Auftragnehmer) führt den Trainingsauftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

1.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Trainingsauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei bei gleichzeitiger, verbindlicher Vereinbarung eines Ersatz-termins. Bei einer Stornierung zwischen dem 29. und dem 11. Tag vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor dem verein-barten Termin ist das volle vereinbarte Trainingshonorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer.

1.5 Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Seminar mit einem anderen Dozenten durchzuführen. In diesem Fall erhält der Dozent eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.

2. Trainingsmaterialien, Urheberrechte und Lizenzrechte

2.1 Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien (Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zu deren eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Trainingsteilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien vor, während oder nach den Trainings zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer zurückzugeben.

2.2 Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der vom Trainer bereitgestellten Trainings-materialien entstehen könnten.

2.3 Der Auftraggeber sichert dem Trainer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Trainer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereit-gestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

3. Werbung

Auftraggeber und Trainer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.

4. Honorar und Kostenerstattung

Die Rechnungsstellung erfolgt kurz vor Seminarbeginn. Honorare und Kostenerstattungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Konkurrenzklausel

Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Trainer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

6. Haftung

6.1 Der Trainer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

6.2 Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

7. Schlussklauseln

7.1 Der Trainer wird die personenbezogenen Daten der Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

7.2 Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.

7.3 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

7.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für alle gebuchten Seminare und Trainings. Andere AGB wurden nicht vereinbart.

 

II. Offene Trainings

1. Zahlungsbedingungen und Leistungsumfang

Die jeweiligen Teilnahmegebühren sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Rechnung wird vier bis acht  Wochen vor Trainingsbeginn als PDF-Dokument per E-Mail zugesandt. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren besteht auch dann, wenn das Training nicht oder nur teilweise besucht wird. Zahlungen erfolgen als Überweisung gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.

Im Seminarpreis sind evtl. Seminarunterlagen und Kaffee/Tee mit Obst und Gebäck während der Seminarpausen enthalten. Eventuell anfallende Kosten für Übernachtung und weitere Verpflegung sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.

2. Rücktritt

Der Trainingsbesucher ist berechtigt, den Trainingsbesuch schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin ist  kostenfrei. Bei einer Stornierung zwischen dem 29. und dem 11. Tag vor dem vereinbarten Termin werden 50% des vereinbarten Seminarpreises erstattet. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin muss der volle Seminarpreis bezahlt werden. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens bei Jürgen Neff Coaching & Training.

3. Verhinderung und Nichtdurchführung

Sollte Jürgen Neff Coaching & Training gezwungen sein, eine Veranstaltung abzusagen, wird sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ist ein Teilnehmer an dem Nachfolgetermin verhindert, erhält er die entsprechende Gebühr erstattet. Absagen können nur aus wichtigem Grunde erfolgen. Als wichtiger Grund zählt insbesondere, wenn der Trainer kurzfristig erkrankt ist und kein Ersatztrainer gestellt werden konnte oder wenn die Mindest-Teilnehmerzahl für ein Seminar nicht erreicht wurde.

Änderungen des Veranstaltungsprogramms bleiben vorbehalten. In jedem Falle werden die angemeldeten Personen rechtzeitig über Änderungen informiert

4. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Kursteilnahme von Jürgen Neff Coaching & Training gespeichert und automatisiert weiterverarbeitet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des BDSG (Mai 2018) behandelt und jeder Datenfluss in einem Datenverarbeitungsverzeichnis dokumentiert. Der Kunde ist jederzeit berechtig, hierüber Auskunft einzuholen bzw. die Lösung aller seiner Daten zu verlangen.

Die Nutzung von Teilnehmerunterlagen erfolgt ausschließlich durch Jürgen Neff Coaching & Training und nur mit seiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

5. Trainingsmaterialien, Urheberrechte und Lizenzrechte

Die im Seminar bereitgestellten Materialien (Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zu deren eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Trainingsteilnehmer ist insbesondere nicht berechtigt, die Materialien vor, während oder nach den Trainings zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer zurückzugeben.

6. Allgemeine Bestimmungen

Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Ausbildungen oder einzelne Seminare stellen keine Psychotherapie dar und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

III. Allgemeines

1. Sektenerklärung

Jürgen Neff Coaching & Training erklärt, dass sowohl der Trainer, evtl. Co-Trainer nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeiten oder gearbeitet haben, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurden, bzw. keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuchen oder besucht haben, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Seminare und Ausbildungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden.

Zudem lehnt Jürgen Neff Coaching & Training sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich davon.

2. Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.

3. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.